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Hygienevorschrift / Verhaltensregeln

Stand: 13. Mai 2020

 

Für den Sport-Betrieb des TSC Schwarz-Weiß-Blau Frankfurt der TSG Nordwest 98 im Rahmen der Corona-Pandemie (bestehende Kontaktbeschränkungen) gelten für

 

die genutzten Sportstätten:

 

  • Clubhaus der Fidelen Nassauer, Wenzelweg 21, 60439 Frankfurt a.M.;
  • Gemeindesaal ev. Kirche Niederursel; Karl-Kautsky-Weg 62, 60439 Frankfurt
  • TSG, Weißkirchener Weg 12, 60439 Frankfurt – Halle und Gymnastiksaal
  • Sonstige Sportstätten

 

die folgenden Hygienevorschriften und Verhaltensregeln:

 

Präambel

 

Gemäß unserer Satzung ist die Hauptaufgabe des TSC Schwarz-Weiß-Blau, den Tanzsport als gemeinnütziger Verein zu fördern. Dieses umfasst neben dem Paar- auch den Gruppensport, sowohl den Leistungs- als auch den Gesellschaft- bzw. Hobbysport. Insofern fallen die Haupttätigkeitsfelder des Vereines auch unter die Definition „Kontaktsportarten“.

Die Wiederaufnahme des Sportbetriebs stellt daher besondere Anforderungen an die Organisation und Einhaltung der Hygienevorschriften. Leider wird es nur schrittweise und mit vielen Einschränkungen möglich sein, den Sportbetrieb wieder in dem gewohnten Umfang anzubieten.

Der TSC Schwarz-Weiß-Blau ist bemüht, im Rahmen der jeweils gültigen Regeln des Landes Hessen, schnellstmöglich ein maximales Trainingsangebot für die Mitglieder wieder bereitzustellen.

Im Folgenden sind zunächst die allgemeinen Grundsätze für den Trainingsbetrieb aufgeführt und anschließend die spezifischen Regelungen für die jeweiligen Trainingsbereiche.

 

Allgemeine Grundsätze:

 

Grundsätzlich sind die Vorschriften der Hessischen Corona-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Die folgenden Grundsätze beachten neben den rechtlichen Vorgaben auch die 10 Grundsätze des DSOB.

 

 

  1. Einhaltung der Distanzregeln

 

Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den anwesenden Personen ist jederzeit einzuhalten. Auf Grund der Bewegung beim Sport, ist der Abstand jedoch großzügiger zu bemessen.

 

  1. Körperkontakte müssen unterbleiben

 

Die Trainingseinheiten sollten ausschließlich unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen gemäß der Hessischen Corona-Verordnung durchgeführt werden. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und direkten Kontakt zwischen den Teilnehmern und Trainern wird verzichtet. Paartanz kann nur für Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben (nachweisbar), durchgeführt werden. In allen anderen Fällen ist zwingend der Abstand einzuhalten.

 

  1. Gemeinschaftsräume und Umkleiden bleiben geschlossen

 

Umkleiden und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen. Der Aufenthalt in den Sportstätten ist auf den reinen Trainingsbetrieb zu beschränken.

 

  1. Angehörige von Risikogruppen sind besonders zu schützen

 

Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Sport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren. In den betroffenen Trainingseinheiten wird der festgelegte Trainingsbetrieb hier besonderen Augenmerk auf den Schutz dieser Gruppe legen.

 

  1. Krankheitsbedingten Ausschluss vom Trainingsbetrieb

 

Personen mit Krankheitssymptomen (z.B. Erkältung, Husten, Fieber, etc.) ist das Betreten der oben genannten Sportstätten untersagt. Die Trainer*innen und Gruppenleiter*innen sind angewiesen, darauf zu achten, dass diese Regelung strengstens beachtet wird.

 

  1. Desinfektion / Reinigung

 

Beim Betreten der Sportstätten sind die Hände zu desinfizieren. Jegliche benutzte Materialien sind im Anschluss der Trainingseinheit zu desinfizieren (hierzu ist ausreichend Zeit am Ende einzuplanen). Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung.

 

  1. Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschrift

 

Jeder Trainier*in bzw. die Personen, die eine Einheit wahrnehmen, bestätigen vorher schriftlich, sich an die hier vorgegebenen Regelungen zu halten und auch im Namen des Vorstands für die Einhaltung dieser Regelungen zu sorgen. Zuwiderhandlungen sind dem Vorstand unverzüglich namentlich anzuzeigen und führen für diese Person(en) zum Betretungsverbot der Sportstätten.

 

  1. Grundlagen der Trainingsorganisation / Raumbelegung

 

Grundsätzlich gilt, dass der Zutritt zu den Sportstätten für den reservierten Zeitraum und nur für angemeldete Personen zulässig ist. Die Organisation hinsichtlich Beteiligung, Anwesenheit und Belegung der Sportstätten obliegt in erster Linie den betreffenden Gruppen selbst. Trainingszeiten sind im Sinne aller Vereinsmitglieder absolut verbindlich einzuhalten. Im Falle von Unstimmigkeiten ist der Abteilungs-vorstand einzubinden. Zuwiderhandlungen führen zum Betretungsverbot der Sportstätten.

 

Während des Trainingsbetriebes ist für ausreichende Belüftung Sorge zu tragen.

Zwischen den Trainingseinheiten ist ausreichend Zeit für den nächsten Wechsel der beteiligten Personen Sorge zu tragen. Der Trainer*in verlässt als letzter die Sportstätte und trägt für die erforderliche Reinigung, Desinfektion und Belüftung Sorge. Der Trainer*in (im freien Training die beauftragte Person) kontrollieren die Anwesenheitsliste und leiten diese an die Abteilungsleiterin weiter. Die Weiterleitung erfolgt innerhalb von 12h.

 

Für die einzelnen Sportstätten gilt folgendes:

 

  1. Clubhaus Heddernheim: ca. 360 qm, beträgt maximal 18 Personen. Eine Raumteilung kann wie nachstehend erfolgen:
    1. Gruppentraining: Maximal 8 Paare (in häuslicher Gemeinschaft lebend) plus 1-2 Trainer*innen. (Bei nicht häuslicher Gemeinschaft jeweils rechnerisch 1 Paar weniger).
    2. Privatstunden: Maximal 3 Paare und 3 Trainer*innen.
    3. Freies Training: Maximal 6 Paare
    4. Kinder- und Jugendgruppen: 16 Personen plus 2 Trainer*innen oder 18 Personen plus 1 Trainer*in.
    5. Der Eingang erfolgt über die Haupteingangstür (rechts halten) und der Ausgang der Gruppen nacheinander ebenfalls über die Haupteingangstür (ebenfalls rechts halten)

 

  1. Gemeinde Karl-Kautsky-Weg: ca. 133 qm, maximal 3 Paare (in häuslicher Gemeinschaft lebend) plus 1-2 Trainer*innen. (Bei nicht häuslicher Gemeinschaft jeweils rechnerisch 1 Paar weniger).

 

  1. TSG-Halle und Gymnastikraum:
    1. Es gelten jeweils die Regelungen der TSG Nordwest hinsichtlich Belegung, Hygiene, Ein- und Ausgang etc.
    2. TSG-Halle: Maximal 15 Teilnehmer plus 1-2 Trainer*innen.
    3. Gymnastikhalle: Maximal 7 Teilnehmer plus 1 Trainer*in.

 

  1. Sonstige Sportstätten: Es gelten jeweils die ortsspezifischen Regelungen hinsichtlich Belegung, Hygiene, Ein- und Ausgang etc.

 

 

Vorstand des TSC Schwarz-Weiß-Blau

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