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Di 23 Apr 17:30 - 20:00
Freies Training
Di 23 Apr 20:00 - 21:00
Gruppenstunde Gr. 2
Di 23 Apr 20:30 - 22:00
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Mi 24 Apr 20:00 - 22:00
Freies Training
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Freies Training
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Fr 26 Apr 19:45 - 22:00
Freies Training
So 28 Apr 12:00 - 14:00
Endrundentraining
Mo 29 Apr 19:00 - 20:00
Gruppenstunde Gruppe 1
Mo 29 Apr 20:00 - 21:00
Gruppenstunde Einsteiger

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TSC Schwarz – Weiss – Blau

in der

TSG Nordwest 1898 e.V.

Frankfurt am Main

 

 

Verbindliche Regeln für den

eingeschränkten Trainingsbetrieb im TSC Schwarz-Weiß-Blau e.V.

 

Die hessische Landesregierung hat mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-verordnung vom 07.05.2020 Regelungen für unseren Sport- und Trainingsbetrieb geschaffen. So ist nun für die aktiven Mitglieder unserer Turnier-, und Breitensportgruppen der Trainings- und Sportbetrieb unter den in der Verordnung geregelten Auflagen erlaubt.

 

Mit den nachfolgenden Einschränkungen ist der Trainingsbetrieb erlaubt, wenn

 

  • er kontaktfrei ausgeübt wird (ausgenommen Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben)
  • während der gesamten Trainingszeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen (Sportlerinnen und Sportlern sowie Trainerinnen und Trainern) eingehalten wird.
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden.
  • der Trainingsbetrieb auf Sportanlagen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, d.h. ohne Zuschauer, stattfindet.
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlagen
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

 

Des Weiteren sind für uns folgende Regeln für die Teilnehmenden und Trainer und Trainerinnen verbindlich:

  • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome (Schnupfen, Erkältung, Husten, Fieber etc.)
  • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, beim Eintritt in den Trainingssaal sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren) werden eingehalten.
  • Bei einem positiven Test auf eine Infektion mit den Corona-Virus SARS-CoV-2 ist unver-züglich der Vorstand zu informieren, um eine mögliche Infektionskette nachzuverfolgen.
  • Trainer und Trainerinnen führen Anwesenheitslisten, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
  • Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen Getränke zur Sporteinheit mit.
  • Trainer und Trainerin gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
  • Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht für Eingangs- und Flurbereiche.
  • Sämtliche Körperkontakte müssen vor, während und nach der Sporteinheit unterbleiben (Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und direkten Kontakt zwischen den Teilnehmern und Trainer).
  • Das Umkleiden in den Trainingsstätten ist nicht erlaubt. Lediglich die Schuhe dürfen gewechselt werden.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportstätte unmittelbar nach Ende der Sporteinheit nach den für diese Sportstätten geltenden Regeln.
  • Eine Überprüfung für die Einhaltung der Maßnahmen kann jederzeit erfolgen. Ein eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht. Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen.

 

Ich erkläre, dass ich das Hygienekonzept gelesen habe, die oben genannten Regeln anerkenne, mich entsprechend verhalte und dass mir bekannt ist, dass ich bei einem Verstoß vom Training ausgeschlossen werde. Ich erkläre weiterhin, dass ich bei durch mich verursachten Verstößen oder Zuwiderhandlungen, fahrlässiger oder vorsätzlicher Art, meine persönliche Haftung zusichere und in diese Privathaftung einwillige.

 

 

 

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Ort, Datum                              Name (Druckbuchstaben)                 eigenhändige Unterschrift

                                                                                                           (Erziehungsberechtigte)

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